D&O Selbstbehalt Berkley managerline
Mit der Selbstbehalt D&O-Versicherung bieten wir Versicherungsschutz explizit für Vorstände von Aktiengesellschaften. Denn diese tragen durch das VorstAG-Gesetz einen gesonderten Selbstbehalt im Schadenfall.
D&O-Versicherung für Vorstände von Aktiengesellschaften
Auf Druck der Öffentlichkeit hat der Gesetzgeber seit Jahren immer wieder die Auflagen und Pflichten von Vorständen verschärft – Schadenersatzklagen gegen Vorstände nehmen stetig zu. Im Fall der Fälle haften Vorstände bei einer schuldhaften Pflichtverletzung mit ihrem Privatvermögen, und zwar unbegrenzt. Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung („VorstAG“) ist am 05.08.2009 in Kraft getreten. Dieses Gesetz besagt, dass im Falle einer Versicherung zur Absicherung eines Vorstandmitglieds gegen Risiken aus dessen beruflichen Tätigkeit für die Gesellschaft, ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen ist (§ 93 Abs. 2 AktG). Um diesen Selbstbehalt abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Selbstbehalt D&O-Versicherung.
Für wen ist die D&O-Selbstbehalt-Versicherung geeignet?
Unsere D&O-Selbstbehalt-Versicherung empfiehlt sich für Vorstände von Aktiengesellschaften, Vorstände von Gesellschaften, die aufgrund gesetzlicher Verweisungen das deutsche Aktienrecht anwenden oder vom Selbstbehalt betroffene Organe öffentlicher Unternehmen, die sich dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterworfen haben.
Highlights der D&O-Selbstbehalt-Versicherung
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Versicherungsschutz richtet sich nach der D&O-Unternehmensdeckung
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Verschiedene Versicherungskonstellationen möglich